Vitamin-D-Rechner ® - gratis nutzen oder selbst kostenlos anbieten ?


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"Eine Angelegenheit hat naturgemäß mindestens zwei Seiten, von denen sie betrachtet und beurteilt werden kann."


Es geht um den Vitamin-D-Rechner ® ( www.vitaminDrechner.de ) Menüpunkt Nummer 3 auf dieser Website www.VitaminDservice.de
 

Die Fragestellung zum Vitamin-D-Rechner®: Warum wird das, was ein jeder Mensch für seine Gesundheit benötigt nicht gratis angeboten?

  • Weil in Deutschland viele Milliarden Euro "für die Gesundheit" zwangsweise aus dem Vermögen der Bürger eingezogen werden, entsteht in den meisten Köpfen der Umkehrschluß, dass zumindest für das Notwendigste automatisch zum Nulltarif gesorgt sei.
  • Der landesweite Vitamin-D-Mangel beweist das Gegenteil. Weder Krankenkassen, noch das Robert Koch Institut nutzen die bereit gestellten Milliarden, um diese erwiesene Versorgungslücke zu schließen. Im Gegenteil wird die Unwissenheit der Menschen ausgenutzt, um das Problem zu verharmlosen.
  • An dieser Stelle wird das Institut VitaminDelta aktiv, um die Menschen zu informieren. Weder Pharmaindustrie noch andere Interessengruppen stehen Pate für unsere unabhängige Verbraucherberatung, die allein dem Interesse der Betroffenen dienen will.
  • Das Institut lebt allein von der Unterstützung seiner Nutzer, die mit ihren Schutzgebühren für den Fortgang des Projektes sorgen.

1) 2x Gratis: die Schätzung Ihres Vitamin-D-Spiegels

Um es voranzuschicken: Mit der Nutzung des kostenlosen online-Rechners zur Ermittlung des Vitamin-D-Spiegels (Menüpunkt Nummer 2) sparen Sie bereits mindestens 27,98 €, die sonst für einen Vitamin-D-Labortest fällig würden. Der VitaminDService.de bietet also bereits einen großen kostenlosen Mehrwert für alle Nutzer. Damit helfen wir kostenlos bei der Erkennung des Vitamin-D-Mangels. Jeder Webmaster kann den Code am Ende der Seite (Menüpunkte 1 und 2) in seine Internet-Seite übernehmen, um auf den Vitamin-D-Mangel aufmerksam zu machen.
Leider denken viele Internet-Aktivisten nach dem Lesen des Buches, dass es auch eine gute Idee wäre, den Vitamin-D-Rechner® zur Berechnung der korrekten Dosierung von Vitamin D nachzubauen und selbst gratis im Internet anzubieten. Die Verlockung besteht darin, möglichst viele Besucher auf die eigene Webseite zu bekommen. Damit wird das vollständige Verständnis, wie es im Buches niedergeschrieben ist, leider umgangen. Das Urheberrecht des Autors auf eine vollständige und unverfälschte Darstellung der Inhalte wird beschädigt.

2) Wem gehört das Vitamin-D-Buch?

Der Hygeia-Verlag hat die alleinigen Urheberrechte am Buch "Gesund in sieben Tagen - Erfolge mit der Vitamin-D-Therapie © 2011". Wie auf den Eingangsseiten des Buches zu lesen ist, ist damit auch die Aufnahme der Inhalte in Dateien und Datenbanken urheberrechtlich geschützt. Damit ist jede Nutzung der Vitamin-D-Formel, beispielsweise in einem "gratis angebotenen Vitamin-D-Rechner" ein klar definiertes Nutzungsrecht, das nur der Verlag lizensieren könnte.
Das besondere Merkmal der im Buch dargestellten Vitamin-D-Therapie ist die vom Autor erdachte und erprobte Unterteilung der Vitamin-D-Therapie in Anfangs- und Erhaltungstherapie. Der Name "Vitamin-D-Setup" ist ebenfalls autorenrechtlich geschützt.

3) Warum gibt es hier ein Urheberrecht? 

Auch wenn das Buch in seinem Inhalt schnell zu verstehen ist, so ist es doch nicht vom Himmel gefallen. Es sind nicht nur ein paar Urlaubstage, sondern viele Jahre Arbeit von zahlreichen Mitarbeitern in dieses Projekt eingeflossen. Über 300 Durchgänge hat allein das Lektorat des konzipierten Buches benötigt. Diese Arbeit wurde von speziell qualifizierten Experten zusätzlich zu einer hohen Arbeitsbelastung in Überstunden, nachts und am Wochenenden erbracht. Jeder Arzt hätte ein solches Buch schreiben dürfen, doch oft ist es wie mit dem Ei des Kolumbus: im Nachhinein hat jeder es angeblich bereits gewusst, doch niemand hat es umgesetzt.
Tatsache ist, dass sich nur sehr wenige Ärzte überhaupt für Prävention interessieren. Eine Einladung von etwa 1000 Ärzten zu einer Fortbildung im September 2014 zum Thema Prävention (unter Einschluss des Themas Vitamin D) musste ausfallen, weil sich von den 1000 eingeladenen Ärzten nur 4 (vier!) interessiert zeigten. Das erfuhr Dr. Raimund von Helden vom Veranstalter, als er nach seiner erfolgten Anmeldung (als Zuhörer) die Absage bekam und anschließend nachfragte. Nur 4 von 1000 Ärzten hatten sich zu einer Fortbildung im Thema Prävention und Vitamine angemeldet.

4) Plagiat: "so etwas würde mir nie passieren":

Wenn Minister aus ihren Ämtern purzeln, weil sie für ihre Doktorarbeit abgeschrieben haben, ohne zu zitieren, dann herrscht oft Schadenfreude über die Enthüllung. Wenn hingegen die gute Idee eines Kollegen als die eigene Anregung zur Entwicklung der Abteilung präsentiert wird, so ist das Bewusstsein für ein Plagiat bereits verschwunden. Hier sollte der Standard, den man für die Ächtung des Plagiats hat, auch auf die eigenen Schriftsätze angewendet werden. Dazu gehört auch, dass man die Inhalte eines urheberrechtlich geschützten Buches nicht "einfach" in die eigene online-Webseite überträgt.

5) Geht es beim Vitamin-D-Rechner® um ein rein kommerzielles Interesse?

Ein gedankliches Experiment: Wir wollen etwas gegen den Lehrermangel tun. Wir können uns dazu in die Fussgängerzone stellen und alle Menschen fragen, ob jemand bereit wäre, kostenlos Kinder zu unterrichten. Wir erklären weiter: Da es eine gute Sache ist, wenn Kinder etwas lernen, suchen wir nach unbezahlten Helfern.
Wenn Sie jetzt den Kopf schütteln, dann stimmen Sie zu, dass weder Lehrkräfte noch Lehrbücher zum Nulltarif eingesetzt werden können. Sicherlich gibt es oft eine staatliche Unterstützung beim Erwerb der Bücher, das heißt jedoch nicht, dass ein Verlag für die Erstellung eines Buches nicht bezahlt werden soll. Ohne das Urheberrecht gäbe es keine qualitativ guten Neuerscheinungen.
Wer hingegen die angebotene Qualität nicht wahrnehmen kann, dem fällt es leicht, das Urheberrecht zu missachten. Nicht Kommerz, sondern Qualität sind das natürliche Motiv für das Urheberrecht.

6) Begeisterung mündet oft in Übereifer

Das Problem beginnt dort, wo Internet-Aktivisten glauben, sie selbst hätten das Konzept von Auffüll- und Erhaltungsdosis für Vitamin D neu erfunden. Dazu ein Beispiel: wer von den Schriften einer Verbraucherberatung "Stiftung Warentest ©" begeistert ist und den Nutzen erkennt, der darf nicht zugleich hingehen und die Broschüren aus dem Laden nehmen und an die Passanten gratis verteilen. Wenn sie dies als Übereifer identifizieren, dann können Sie auch diesen Sätzen zustimmen:

(x)  Ich würde keine Filme raubkopieren und öffentlich publizieren.
(x)  Ich würde keine Musik raubkopieren und öffentlich publizieren.
(x)  Ich würde keine Bücher raubkopieren und öffentlich publizieren.
(x)  Ich würde keine wissenschaftlichen Werke und keine Extrakte wie Formeln oder Grafiken kopieren und öffentlich publizieren.
(x)  Ich würde fremde Markennamen "Krombacher ®" nicht für meine eigenen Produkte verwenden.

Wenn Sie das alles einsehen, dann besteht auch kein Spielraum dafür, den hier angebotenen Vitamin-D-Rechner ® zu kopieren und online auf die eigene Webseite zu stellen. Bücher sind bei uns generell vor einer unauthorisierten Übertragung in elektronische Systeme oder vor einer Digitalisierung der Inhalte geschützt.

7) Heilberufsrecht:

Das nächste Problem für jeden Plagiator des Vitamin-D-Rechners®: wer die Einnahme von rezeptpflichtigen Medikamenten in Form eines Online-Rechners systematisch, gratis und barrierefrei anbietet, der wird irgendwann Post von jemandem bekommen, der bei sich selbst oder einem Mitglied seiner Familie eine Schädigung erkennt. Ein simpler Disclaimer ("Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker") ist beim Umgang mit rezeptpflichtiger Arznei viel zu wenig, um gerichtliche Strafen abzuwehren.

Jeder Anbieter eines Vitamin-D-Rechners® ist zumindest wie ein Heilpraktiker tätig und in Ermangelung einer Zulassung zu einem staatlichen Heilberuf unlizensiert. Die fehlende Zulassung oder fehlende Approbation öffnet den Angriffen von Abmahnungen und Schadensersatz-Forderungen Tür und Tor.

Hingegen ist die gekapselte Präsentation des Vitamin-D-Rechners® als kostenpflichtige und für jeden Einzelfall dokumentierte Leistung durch das ärztlich geleitetete Institut VitaminDelta vor solchen Angriffen geschützt. Man stelle sich vor, dass ein anonymer Benutzer eines öffentlich zugänglichen Vitamin-D-Rechners® eine Schädigung durch unzureichende unsachgemäße und verkürzte Beratung reklamiert. Dies könnte einen großen finanziellen Schaden für den Betreiber des offen zugänglichen Vitamin-D-Rechners® bedeuten. 

8) Arzneimittelrecht:

im Sommer 2014 bestellte Dr. von Helden online in den USA einige Packungen von einem Präparat mit 50 000 i.E. Vitamin D3. Geplant war die kostenlose ärztliche Abgabe an Patienten mit Vitamin-D-Mangel im Rahmen der allgemeinärztlichen Praxis. Damit sollte das Problem beseitigt werden, dass viele an der 25-€-Hürde für den privaten Erwerb von Vitamin D scheitern. Das Präparat wurde leider beim Zoll festgehalten, da es als rezeptpflichtiges Arzneimittel identifiziert wurde. Es war nicht zu verhindern, dass das gesamte Pakte im Wert von etwa 100 € vom Zoll in die USA zurück geschickt werden musste. Das Arzneimittelrecht genehmigt einen derartigen Versand nur in der Regie eines Apothekers mit dem Ziel der Nutzung durch einen genau benannten Patienten. 

Abgeleitet von dieser Erfahrung ist klar zu erkennen, dass rezeptpflichtige Dosierungen ab 1000 Einheiten Vitamin D Tagesdosis staatlich reglementiert sind. Auch wenn das Internet oft als Spielwiese aufgefasst wird, so ist ein seriöser Umgang mit medizinischen Fachwissen geboten. Fachbücher nennen dem Leser den Umgang und die korrekte Dosierung von Arznei.

Die Verbreitung dieser Fachbuch-Seiten einer Medikamentenberechnung als "Flugblatt" wird zum Problem des Arzneimittelrechtes. Der Vitamin-D-Rechner® bewegt sich auf der Ebene eines bezahlten medizinischen Fachbuches, denn er ist davon hergeleitet. Dabei spielt es keine Rolle, dass Deutschland praktisch eines der ganz wenigen Länder auf der Welt ist, in dem diese Regeln über die Anwendung von Vitamin D viel zu streng gezogen sind. Wenn ich korrekt nach französischen Regeln mein Auto in Deutschland einparke, so schützt mich das nicht vor dem deutschen Strafzettel.

9) Fazit:

Der Online nutzbare Vitamin-D-Rechner ® (Dr. von Helden) hier beim www.VitaminDService.de ® ist autorisiert und fachlich einwandfrei. 
Das selbe gilt für den Vitamin D Simulator ®.

Unser Angebot vermeidet juristische und fachliche Fallgruben bei der Verwendung von Vitamin D:

  • Das Heilberufsrecht erfordert eine qualifizierte medizinisch-fachliche Präsentation.
  • Das Arzneimittelrecht erfordert eine qualifizierte medizinisch-pharmakologische Präsentation.
  • Das integrierte Angebot von Vitamin-D-Therapeuten vermeidet eine zwangsläufige Veranlassung zur Selbstmedikation.
  • Die Beachtung des Urheberrechtes erfordert eine Schutzgebühr.

10) So wie ein Fachbuch aus dem Kontext heraus eine rezeptpflichtige Arzneimittel-Therapie erläutert und differenziert darstellt, so präsentiert der gebührenpflichtige Vitamin-D-Rechner® dem angemeldeten Nutzer den fachlich korrekten Einsatz von Vitamin D3.

Institut VitaminDelta UG (haftungsbeschränkt)

IHK Siegen

unabhängige, ärztlich geleitete Verbraucherberatung


Fazit:
Ein Missachtung des Urheberrechtes ist strafbar. 
 


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