ABSURDE WARNUNG einer angeblichen Verbraucherzentrale schädigt die Verbraucher

4) Stichwort: „1000“ „800“ - falsche Empfehlungen

Irreführung:
Der vorteilhafte Zusatz von Vitamin D in verschiedenen Nahrungsmitteln wird als Gesundheits-Gefahr hingestellt. Nahrungsmittel seien mit Vitamin D "belastet".
Wörtlich schreibt die Verbraucherzentrale.de : "Lebensmittel mit Vitamin D anzureichern ist in Deutschland seit vielen Jahren aufgrund der Gefahr einer Überdosierung verboten. Für eine Reihe von Produkten (z. B. Margarine, Kinderquark, Orangensaft) gibt es jedoch Ausnahmegenehmigungen."

Richtigstellung:
Durch diese Zusätze im Bereich weniger 100 Einheiten ist keine Intoxikation zu erzielen, da müsste schon eine ganze Lastwagen-Ladung verspeist werden.
Die "Gefahr der Überdosierung" entstand vor etwa 50 Jahren, weil ein Hersteller (USA) wegen der damals noch fehlenden Labormethode eine Million E pro Milchflasche (1) ausgeliefert hatte. Diese "Gefahr" bezieht sich also auf die Produktion und nicht auf den Verbraucher. 

Berechnung:
Die "illegal" zugefügte Menge von Vitamin D bewegt sich im Bereich bis 50 - 100 E pro Packung. Die Berechnung erfolgt mit 100 E:

  • Eine Menge von 2 Millionen Einheiten wären enthalten in: 20.000 Packungen mit einem Zusatz von je 100 Einheiten.
  • Bei einer Portion von 200 Gramm mit je 100 E wären das 20.000 x 100 Gramm = 2000 kg = 2 t Yoghurt.
  • Die Warnung könnte also auch lauten: "Essen Sie nicht 2000 Liter Yoghurt auf einmal!"
  • Oder: "Kinder können sich durch den Verzehr von 500 Kilogramm Yoghurt mit Vitamin D gefährden!"

Perfide:

  • Formal stimmt es sogar, dass in einem veralteten Gesetz der Zusatz von Vitamin D auf extrem kleine Mengen in ausgewählten Produkten beschränkt wird.
  • Der damalige Plan: Margarine sollte nicht weniger Vitamin D enthalten als Butter, daher wurde dort die Beigabe von Vitamin D in kleinster Menge gestattet.
  • Dieser überholte Maßstab wird nun irreführend auf alle Lebensmittel angewendet.
  • Eine Gesetzesänderung ist überfällig.

 

Notizen vom VitaminDservice

Es zeigt sich, dass das www.VitaminDMobbing.de weiterhin aktiv ist:

  • Die fehlerhafte Beschränkung des Vitamin D-Gesetzes wird als Keule benutzt, um den Verbraucher in die Irre zu führen.
  • Eine Intoxikation benötigt einige Millionen Einheiten, das wäre 2000 - 4000 x höher.
  • Im Gegenteil: In anderen Ländern werden die Verbraucher mit  Vitamin D-Zusätzen vor den bösen Folgen des Mangels geschützt.
  • Die angeblichen "Verbraucherzentralen" erweisen dem Verbraucher hier einen Bärendienst: sie schaden ihm und seiner Gesundheit.

Unzählige Menschen haben im zurückliegenden Jahrzehnt am eigenen Körper gemerkt haben, dass sie einen Vitamin-D-Mangel haben, der nach Beendigung eine Besserung der Gesundheit erzielt.

  • Gibt es eine Interessengruppe, die am anhaltenden Leiden der Menschen interessiert ist?
  • Wie haben diese es geschafft, die Redaktion der "Verbraucherberatungen" zu kapern?
  • Welche Kräfte sind hier tätig?
  • Die Leser unserer Verbraucherberatung sind informiert und können über einen solchen Beitrag nur lachen.

Das Actimel-Problem:

  • Das Produkt wird schon seit längerem als "functional food" beworben, was für Yoghurt-Bakterien durchaus zutreffen kann.
  • Die enthaltenen Mengen von Vitamin D sind allerdings zu gering, um den Vitamin-D-Spiegel wesentlich zu steigern.
  • Der Nutzen des Vitamin D ist hingegen bereits EU-weit anerkannt: www.vitaminDservice.de/health-claims
  • Actimel® versucht mit einem winzigen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, stößt aber zu Unrecht auf heftigen Gegenwind: https://de.wikipedia.org/wiki/Actimel

P.S.: 
Die Abbildung zeigt Actimel®, das ist ein geschützter Produktname. Er ist hier nur beispielhaft herausgegriffen worden.
 

Zum irreführenden Beitrag

https://www.ruhr24.de/service/vitamin-d-mangel-symptome-kaufen-lebensmittel-verbraucherzentrale-ueberdosis-gesund-supermarkt-91099636.html

Link zur Gegendarstellung

https://www.VitaminDService.de/intox


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