Welche Quellen gibt es zur "Rüge des DEUTSCHEN PRESSERATES" an der "WP"?


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Die "WP" = Westfalenpost hatte im März 2021 ein Interview mit Dr. med. Raimund von Helden abgedruckt.
Auf derselben Seite kam die Gegenposition von zwei Krankenhaus-Ärzten zum Abdruck.

Der Original-Beitrag ist hier erwähnt:

https://www.vitamindservice.de/WP-Interview

Der Original-Beitrag auf der WP-Seite:

https://www.wp.de/staedte/kreis-olpe/arzt-aus-lennestadt-vitamin-d-schue...

Das ist die Wiedergabe der "Rüge" des Presserats auf www.presserat.de

https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/rügen-für-berichterstattung-über-kasia-lenhardt-verletzungen-des-opferschutzes-und-für-clickbaitingn-des-opferschutzes-und-schle.html

ZITAT ANFANG: 
Arzt wirbt für Vitamin-D-Präparate als Schutz vor Corona
Die Online-Ausgabe der WESTFALENPOST ließ unter der Überschrift „Arzt aus Lennestadt: ‚Vitamin D schützt vor Corona‘“ einen Hausarzt umfänglich zu Wort kommen, der behauptete, ein hoher Vitamin-D- Spiegel könne vor schweren Covid-Verläufen schützen. Der Artikel wies darauf hin, dass der Arzt seine Patienten mit eigenen Vitamin-D-Präparaten behandelt. Zwar hatte die Redaktion dem Artikel eine Info- Box beigestellt, in der zwei Mediziner eine vom Hausarzt angeführte Studie zu Vitamin D bei Covid-19 kritisch kommentierten. Die Redaktion hätte jedoch darüber hinaus auch die These des Hausarztes zur Wirkung von Vitamin D auf Covid-19 hinterfragen müssen. Im Ergebnis ist der Artikel geeignet, gemäß Ziffer 14 des Pressekodex unbegründete Hoffnungen zu erwecken. Die unhinterfragte positive Darstellung der Wirkung der Vitamin-D-Präparate verstößt gegen das Gebot zur klaren Trennung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7.
ZITAT ENDE.

Das musste die WP als die zu Unrecht gescholtene Redaktion schreiben:

ZITAT ANFANG:

„Unbegründete Hoffnungen geweckt“
Kreis Olpe Der Deutsche Presserat hat eine öffentliche Rüge bezüglich des Artikels „Arzt aus Lennestadt: ‚Vitamin schützt vor Tod an Corona‘“, der am 21. März 2021 auf wp.de und am 22. März 2021 in der WP bzw. WR mit der Überschrift „Vitamin D gegen schwere Covid-Verläufe?“ erschien, ausgesprochen. In der Begründung heißt es, dass die Berichterstattung gegen die Pflicht zur klaren Trennung von Werbung und Redaktion (Ziffer 7.2 des Pressekodex) verstoße, weil der zitierte Hausarzt selber Vitamin-D-Produkte vertreibt. Obwohl in dem Bericht zwei Mediziner die vom Hausarzt angeführte Studie zu Vitamin D bei Covid-19 kritisch kommentierten, ist der Beschwerdeausschuss zudem der Ansicht, dass unbegründete Hoffnungen erweckt werden könnten. Damit liege eine Verletzung der Regelungen zur Medizin-Berichterstattung (Ziffer 14) vor.

ZITAT ENDE.

Das ist der verwendete Pressekodex, mit den Richtlinien 7.2 und 14

https://www.presserat.de/pressekodex.html

Richtlinie 7.2 – SCHLEICHWERBUNG
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird.

ZIFFER 14 – MEDIZIN-BERICHTERSTATTUNG
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Gegendarstellung Dr. von Helden:

Unberechtigter Vorwurf gegen die WP nach Ziffer 7.2

  1. Die Aussage, dass ich "selber Vitamin D-Produkte" vertreibe entbehrt jeglicher Grundlage. Nie habe ich selbst irgendein pharmazeutisches Produkt vertrieben. Auch ein Affiliate für Vitamin D findet nirgends statt. Ärzten ist prinzipiell der Vertrieb untersagt, eine Regel, die ich stets beachtet habe. Auch mein Institut ist rein beratend tätig, kein Vertreib und kein Affiliate für Vitamine.
  2. Daher hat die Journalistin die Ziffer 7.2 in keiner Weise verletzt. Dieser Beweis ist für alle Beteiligten leicht überprüfbar, schon auf der Hompage des www.VitaminDService.de wird auf diese Unabhängigkeit hingewiesen: unten am Ende der Seite.
  3. Der Presserat macht sich hier selbst  der fehlerhaften Recherche schuldig, obwohl der Arbeitsaufwand zumutbar ist. Im Jahre 2015 wurde nur eine überschaubare Zahl von 35 Rügen erteilt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Presserat)
  4. Eine Rücknahme der fehlerhaften Rüge nach Ziffer 7.2 ist angemessen.

Unberechtigter Vorwurf gegen die WP nach Ziffer 14

  1. Der Vorwurf der "unbegründeten Darstellung" entbehrt jeder Grundlage. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind in der www.VitaminDZeitung.de in verständlicher Form als Ergebnisse der Forschung referiert, alles mit Quellenangaben aus renommierten Zeitschriften.
  2. Der Beitrag des Immunsystems zur Abwehr und Impferfolg bei Viruskrankheiten ist unstrittig. Auf europäischer Ebene ist der Beitrag des Vitamin D zur normalen Funktion des Immunsystems anerkannt: www.vitaminDservice.de/health-claims - Auch der winterliche Vitamin-D-Mangel in Deutschland ist wiederholt vom RKI bestätigt worden: www.VitaminDService.de/Rabenberg
  3. Ein frühes Stadium der Forschung ist nicht gegeben, da es reichlich anerkannte Publikationen zum Nutzen des Vitamin D in Prävention schwerer Verläufe und zum therapeutischen Einsatz gibt. Die Quellensammlung https://www.vitamindservice.de/VDMETA2
  4. Eine Rücknahme der fehlerhaften Rüge nach Ziffer 14 ist angemessen.

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Kurzfassung und Bild:

www.VitaminDService.de/presserat-1

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Nachgedanken zu den Aufgaben des Presserates:

  • "Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden": (Beispiel-Keyword: VARIANTEN)
  • "...die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte": (Spekulation über die Zukunft.)
  • "Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden...": (fehlender Nachweis über den Nutzen der CORONA-Impfung bei Kindern?)
  • "... sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden": (Impfungen)
  • "Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten." (Biontech und deren Mitarbeiter).
  • Merkwürdig ist, dass in derselben Ausgabe des Presserats die Zeitschrift BRIGITTE MOM wegen der Erwähnung eines Impfstoffes gegen Meningokokken gerügt wird. Ist dem Presserat die millionenfache Erwähnung der "BIONTECH®-Impfung" entgangen?

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