Der DEUTSCHE PRESSERAT BLAMIERT sich beim Vitamin D!

1) Stichwort: „Winter“ - die Illusion der Naturversorgung

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2) Stichwort: „Niere“ - deplatzierte Warnungen

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3) Stichwort: „Arzt“ -Angebliches Monopol

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4) Stichwort: „1000“ „800“ - falsche Empfehlungen

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Notizen vom VitaminDservice

Das musste die WP als die gescholtene Redaktion schreiben:

„Unbegründete Hoffnungen geweckt“
Kreis Olpe: Der Deutsche Presserat hat eine öffentliche Rüge bezüglich des Artikels „Arzt aus Lennestadt: ‚Vitamin schützt vor Tod an Corona‘“, der am 21. März 2021 auf wp.de und am 22. März 2021 in der WP bzw. WR mit der Überschrift „Vitamin D gegen schwere Covid-Verläufe?“ erschien, ausgesprochen. In der Begründung heißt es, dass die Berichterstattung gegen die Pflicht zur klaren Trennung von Werbung und Redaktion (Ziffer 7.2 des Pressekodex) verstoße, weil der zitierte Hausarzt selber Vitamin-D-Produkte vertreibt. Obwohl in dem Bericht zwei Mediziner die vom Hausarzt angeführte Studie zu Vitamin D bei Covid-19 kritisch kommentierten, ist der Beschwerdeausschuss zudem der Ansicht, dass unbegründete Hoffnungen erweckt werden könnten. Damit liege eine Verletzung der Regelungen zur Medizin-Berichterstattung (Ziffer 14) vor."

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Gegendarstellung Dr. von Helden:
Vorwurf gegen die WP nach Ziffer 7.2

  1. Die Aussage, dass ich "selber Vitamin D-Produkte" vertreibe entbehrt jeglicher Grundlage. Nie habe ich selbst irgendein pharmazeutisches Produkt vertrieben. Auch ein Affiliate für Vitamin D findet nirgends statt. Ärzten ist prinzipiell der Vertrieb untersagt, eine Regel, die ich stets beachtet habe. Auch mein Institut ist rein beratend tätig, kein Vertreib und kein Affiliate für Vitamine.
  2. Daher hat die Journalistin die Ziffer 7.2 in keiner Weise verletzt. Dieser Beweis ist für alle Beteiligten leicht überprüfbar, schon auf der Hompage des www.VitaminDService.de wird auf diese Unabhängigkeit hingewiesen: unten am Ende der Seite.
  3. Der Presserat macht sich hier selbst  der fehlerhaften Recherche schuldig, obwohl der Arbeitsaufwand zumutbar ist. Im Jahre 2015 wurde nur eine überschaubare Zahl von 35 Rügen erteilt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Presserat)
  4. Eine Rücknahme der fehlerhaften Rüge nach Ziffer 7.2 ist angemessen.

Vorwurf gegen die WP nach Ziffer 14

  1. Der Vorwurf der "unbegründeten Darstellung" entbehrt jeder Grundlage. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind in der www.VitaminDZeitung.de in verständlicher Form als Ergebnisse der Forschung referiert, alles mit Quellenangaben aus renommierten Zeitschriften.
  2. Der Beitrag des Immunsystems zur Abwehr und Impferfolg bei Viruskrankheiten ist unstrittig. Auf europäischer Ebene ist der Beitrag des Vitamin D zur normalen Funktion des Immunsystems anerkannt: www.vitaminDservice.de/health-claims - Auch der winterliche Vitamin-D-Mangel in Deutschland ist wiederholt vom RKI bestätigt worden: www.VitaminDService.de/Rabenberg
  3. Ein frühes Stadium der Forschung ist nicht gegeben, da es reichlich anerkannte Publikationen zum Nutzen des Vitamin D in Prävention schwerer Verläufe und zum therapeutischen Einsatz gibt. Die Quellensammlung https://www.vitamindservice.de/VDMETA2
  4. Eine Rücknahme der fehlerhaften Rüge nach Ziffer 14 ist angemessen.

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Details und quellen:
www.VitaminDService.de/presserat-2

Zum irreführenden Beitrag

https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/rügen-für-berichterstattung-über-kasia-lenhardt-verletzungen-des-opferschutzes-und-für-clickbaitingn-des-opferschutzes-und-schle.html

Link zur Gegendarstellung

https://www.vitamindservice.de/presserat-2


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