Vitamin D in der Schwangerschaft - Wann werden Ärzte sich darum kümmern?


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Der Vitamin-D-Mangel in der Schwangerschaft ist in Deutschland ein typischer Befund.
Eine Frau dun ein Kind im Sonnenschein- Vitamin D wird erzeugt

Viele Risiken sind damit verknüpft:

  • Missbildung
  • Autismus
  • Rachitis
  • Knochenbrüche
  • Frühgeburt
  • HELLP-Syndrom
  • Schnittentbindung, Kaiserschnitt
  • Geburts-Komplikationen
  • MS-Risiko beim Kind
und viele mehr.

Wegen der Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens ist eine besser Politik gefordert:

Eine neue Vitamin-D-Politik:


Hier mein Entwurf für eine gesetzliche Regelung: 
(derzeit  - 2016 - allerdings erst Zukunftsmusik)
Entwurf Institut VitaminDelta UG, Verbraucherberatung, 
Dr. med Raimund von Helden:

Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem 

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)


§ 1 Vertragszweck Vitamin-D-Prophylaxe

Die Vertragspartner sind sich einig in dem Ziel, dass bei jeder Schwangerschaft und Stillzeit ein Vitamin-D-Spiegel oberhalb von 30 ng/ml anzustreben ist, der geeignet ist, die schädlichen Folgen des Vitamin-D-Mangels zu vermeiden. Dieses Ziel kann mit der zuvor geltenden Regelung nicht erreicht werden. 

§ 2 Förderung Vitamin-D-Diagnostik in der Schwangerschaft und Stillzeit

Allen teilnehmenden Ärzten ist es gestattet, den Vitamin-D-Spiegel einer Schwangeren zu ermitteln und die Kosten außerhalb des Laborbudgets zu erbringen. Zu diesem Zweck ist eine symbolische Abrechnungsnummer zu schaffen, die den Tatbestand der Ausnahme kennzeichnet. Die Häufigkeit der Laboruntersuchung soll mindestens zweimal in der Schwangerschaft, jedoch nicht öfter als monatlich erfolgen.

§ 3 Förderung der Vitamin D-Versorgung in der Schwangerschaft und Stillzeit

Allen teilnehmenden Ärzten ist es gestattet, die Korrektur des Vitamin-D-Spiegels zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen. Die Zuzahlung zum Rezept wird ebenfalls ausgesetzt.

§ 4 Verfahren der Förderung Vitamin D 

Der erhöhte Bedarf der Beratung ist außerbudgetär zu erstatten als präventive Leistung mit einer separaten Abrechnungsziffer. Die Höhe der Vergütung ist an die Arbeitsleitung anderer präventiver Leistungen anzupassen.

§ 5 Finanzieller Förderumfang Vitamin D 

Wegen der weitreichenden Effekte der Krankheitsvermeidung ist eine Limitierung der Finanzierung nicht sinnvoll.

§ 6 Verfahren der Information zum Vitamin D 

Alle Institutionen im Gesundheitswesen sind aufgerufen, sich durch Öffentlichkeitsarbeit an der Information zu beteiligen.

§ 7 Koordinierungsstellen Vitamin D 

Die Einrichtungen der Prävention bei KV und Krankenkassen werden mit der Koordinierung einer lückenlosen Versorung aller Schwangeren beauftragt.

§ 8 Einrichtungen zur Förderung von Qualität und Effizienz 

Wegen der ungewöhnlichen Möglichkeit einer patentfreien Produktion von Vitamin-D-Präparaten ist zu prüfen, ob eine solche Produktion im Auftrage von Ärzten und Krankenkassen als kostengünstiger erachtet werden muss. Daraus erwächst der Auftrag, passende Präparate im Auftrag produzieren zu lassen, falls der Markt lediglich überteuerte und unpassende Produkte bereitstellt.

§ 9 Monitoring und Evaluation Vitamin D 

Es erfolgt eine Berichterstattung durch die Institutionen beider Seiten.

§ 10 Lenkungsgruppe Vitamin D 

In die Lenkungsgruppe sind Fachleute zu berufen, die an Publikationen zum Thema Vitamin D beteiligt waren.

§ 11 Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Regelungsbedürftigkeit bedacht hätten.

§ 12 In-Kraft-Treten

Der Vertrag tritt am 1.1.2017 in Kraft. Wegen der Dringlichkeit ist ein Vorgehen im Sinne des Vertrages schon im Vorfeld wünschenswert. Es wird im weiteren nicht beanstandet, sondern nachträglich vergütet.
 

Dieser Text ist mein konkreter Traum. 

Wir werden sehen, ob und wann er Wirklichkeit wird.

Dr. med. Raimund von Helden, Hausarzt

Lennestadt, den 03.12.2016
Quellen:
Video: Schwangerschaft und Sonnenschein: 12 gute Gründe für Sonne und Vitamin D. Ein Vortrag für Schwangere. (PDF-Download)
https://www.vitamindservice.de/node/863
 

"Warum will mein Arzt / Ärztin nichts von Vitamin D wissen?"

Die 12 Gründe, warum einige Ärzte dagegen sind.

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