Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
Sie sind in konzentrierter Form und für die Einnahme in abgemessenen kleinen Mengeneinheiten bestimmt.
Ein NEM aus mehreren Bestandteilen muss folgenden rechtlichen Anforderungen genügen:
1. Zusammensetzung und Reinheit: Die verwendeten Bestandteile müssen sicher sein. Bestimmte Stoffe sind in NEMs nicht erlaubt, und es gibt Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe.
2. Kennzeichnung: Auf dem Etikett müssen folgende Informationen angeben sein:
- Name des Produktes,
- Nettofüllmenge,
- empfohlene Tagesdosis,
- eine Warnung, nicht die empfohlene Tagesdosis zu überschreiten
- ein Hinweis, dass NEMs nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen
3. Werbung: Gesundheitsbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie von der EU zugelassen sind. Irreführende Angaben sind verboten.
4. Anmeldung: Bevor ein NEM in Deutschland auf den Markt gebracht wird, muss es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden.
5. Produktionsstandards: NEMs müssen unter Einhaltung guter Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) produziert werden, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.
6. Verpackung und Lagerung: NEMs müssen so verpackt und gelagert werden, dass ihre Qualität bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum erhalten bleibt.
7. Risikobewertung: Für bestimmte Inhaltsstoffe oder bei besonderen Zubereitungen kann eine Risikobewertung erforderlich sein.
8. Verantwortung: Hersteller und Vertreiber von NEMs sind in Deutschland für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich.