EU-genehmigte Angaben zu den NANA10-Stoffen

1. Glutamin

  • Als eine der nicht-essentiellen Aminosäuren ist Glutaminin vielen Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, insbesondere solchen, die für den Muskelaufbau oder die Erholung nach dem Training beworben werden. 
  • Glutamin ist eine der 20 beim Menschen verwendeten Aminosäuren. (Bitte nicht verwechseln mit "Glutamat", dem Geschmacksverstärker der asiatischen Küche.
  • In der EU gibt es für Glutamin als Nahrungsergänzungsmittel per se keine spezifische Höchstmengenregelung. 

2. Glycin 

  • Auch Glycin ist eine nicht-essentielle Aminosäure, der Mensch kann sie also im Körper selbst herstellen.
  • Glycin kann in verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln vorkommen.
  • Es gibt in der EU keine spezifischen Höchstmengen für Glutamin, wenn es als Nahrungsergänzungsmittel verwendet wird. 

3. Ascorbinsäure

  • Vitamin C ist in der EU als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt.
  • Die EU hat keine spezifischen Höchstmengen für Vitamin C in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Allerdings können einzelne Mitgliedstaaten eigene Höchstmengen festlegen. In Deutschland beispielsweise gibt es keine festgelegten Höchstmengen für Vitamin C in Nahrungsergänzungsmitteln. Dennoch sollten die empfohlenen Tagesdosen nicht ohne triftigen Grund und dauerhaft überschritten werden.
  • Gesundheitsbezogene Angaben für Vitamin C müssen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und genehmigt werden. Einige gesundheitsbezogene Angaben für Vitamin C, wie seine Rolle bei der Kollagenbildung, der Schutz der Zellen vor oxidativem Stress und die Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung, wurden bereits genehmigt.
  • Während Vitamin C allgemein als sicher gilt, können sehr hohe Dosen (10 Gramm und mehr)  zu Magen-Darm-Beschwerden oder anderen Nebenwirkungen führen.

4. Magnesiumcitrat

  • Magnesiumcitrat, eine Verbindung von Magnesium und Zitronensäure und wird als Quelle für Magnesium in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet.
  • Für Magnesium aus allen Quellen (einschließlich Magnesiumcitrat) in Nahrungsergänzungsmitteln kann es je nach Land spezifische Höchstmengen geben. In Deutschland gibt es einige Empfehlungen, die vorschlagen, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als 250 mg zusätzliches Magnesium pro Tag liefern sollten.
  • Angaben wie "Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung bei" oder "Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei" sind von der EFSA geprüft und bereits genehmigt worden.

5. MSM (Methyl-Sulfonyl-Methan)

  • Der biologisch nützliche Schwefel ist in diesem  Molekül mit einer Kohlenstoff-Gruppe (CH3) und einem Methan gekoppelt. Das bedingt eine gute Löslichkeit des biologischen Stoffes.
  • MSM wird oft als Nahrungsergänzungsmittel für Gelenkgesundheit oder zur Unterstützung des Bindegewebes verwendet.
  • Bisher gibt es in der EU und in Deutschland keine spezifischen Höchstmengen für MSM in Nahrungsergänzungsmitteln. Jedoch sollte die empfohlene Tagesdosis des Herstellers nicht überschritten werden.
  • Bisher hat die EFSA keine gesundheitsbezogenen Angaben für MSM genehmigt. Daher müssen Hersteller vorsichtig sein, welche gesundheitlichen Vorteile sie in Bezug auf MSM bewerben. 

6. Kurkuma

  • Kurkuma (insbesondere der Wirkstoff Curcumin) kann in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
  • Bisher hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine gesundheitsbezogenen Angaben für Kurkuma oder das darin enthaltene Curcumin genehmigt.
  • Hersteller müssen daher vorsichtig sein, welche gesundheitlichen Vorteile sie in Bezug auf Kurkuma oder Curcumin bewerben.
  • Generell wird Kurkuma als sicher angesehen, aber hohe Dosen von mehreren Gramm über einen längeren Zeitraum könnten zu Magenbeschwerden oder anderen Problemen führen.
  • In der Tagesdosis von 10 g NANA10 sind 1 Gramm Kurkuma enthalten.

7. Inulin (nicht zu verwechseln mit Insulin!)

  • Inulin, ein löslicher Ballaststoff, wird oft als Präbiotikum verwendet. Es kann sowohl in Lebensmitteln als auch in Nahrungsergänzungsmitteln in der EU, ohne spezifische Mengenbeschränkung, verwendet werden.
  • Es gibt einige gesundheitsbezogene Angaben, die von der EFSA für nicht-verdauliche Kohlenhydrate (einschließlich Inulin) genehmigt wurden, insbesondere in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Darmgesundheit und die Verringerung des Blutzuckerspiegels nach dem Essen.
  • Inulin ist allgemein sicher, kann jedoch bei manchen Menschen Blähungen oder Verdauungsbeschwerden verursachen, besonders wenn es in großen Mengen konsumiert wird.

8. Taurin

  • Taurin, eine Aminosäure. Sie wird häufig in Energy-Drinks und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet.
  • Taurin gehört nicht zu den 20 standardmäßigen Aminosäuren, die für die Proteinsynthese in menschlichen Zellen verwendet werden.
  • Taurin ist eine schwefelhaltige Aminosäure, jedoch sie ist nicht in Proteinen eingebaut.
  • Taurin hat verschiedene biochemische Funktionen im Körper, einschließlich der Beteiligung an der Neurotransmission und der Regulierung des Calciumspiegels in den Zellen.
  • Taurin ist besonders reichlich im Gehirn, in den Augen und im Muskelgewebe vorhanden.
  • Es hat keine spezifische Höchstmengenregelung in der EU, wenn es als Nahrungsergänzungsmittel verwendet wird.
  • In Energy-Drinks liegt der Höchstgehalt für Taurin in der EU bei maximal 400 mg pro 100 ml, also bei 3 Dosen zu 500 ml = 15 x 400 mg = 6 g als typische Tagesdosis.
  • Demgegenüber enthält die Tagesdosis von 10 g NaNa10 nur 1 g Taurin.
  • Die EFSA hat bisher keine gesundheitsbezogenen Angaben für Taurin genehmigt.
  • Taurin wird allgemein als sicher angesehen, aber wie bei allen Substanzen sollten übermäßige Mengen vermieden werden.

9. Zimt (Bio-Ceyclon-Zimt)

  • Zimt kann in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
  • Eine wichtige Überlegung beim Zimt ist der Gehalt an Cumarin, einer Verbindung, die in einigen Zimtsorten (insbesondere Cassia-Zimt) in höheren Mengen vorkommt.
  • In der EU gibt es Grenzwerte für Cumarin in Lebensmitteln.
  • Für traditionelle und gelegentliche Lebensmittel, z. B. weihnachtliche Backwaren, liegt der Grenzwert bei 50 mg/kg Backware. Bei regelmäßig verzehrten Lebensmitteln liegt der Wert bei 20 mg/kg Backware.
  • Hohe Mengen Cumarin können gesundheitsschädlich sein, daher sollten Produkte mit hohem Cumarin-Gehalt nur in Maßen konsumiert werden.
  • Wie bei Kurkuma hat die EFSA auch beim Zimt keine gesundheitsbezogenen Angaben genehmigt.

10. Kieselerde (= Siliziumdioxid) E551

  • Die Verwendung von Kieselerde in Nahrungsergänzungsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, vorausgesetzt, es werden keine unbewiesenen gesundheitsbezogenen Angaben gemacht.
  • Es gibt einige Sicherheitsüberlegungen hinsichtlich der Verwendung von Kieselerde als Nahrungsergänzungsmittel.
  • Kieselgur, wenn es als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, trägt die E-Nummer E551 und wird oft als Siliciumdioxid bezeichnet.
  • Dies ist bei NANA10 der Fall.