Laborreform verändert die ärztliche Wahrnehmung (Editorial)

Dr. med. Raimund von Helden, Hausarzt

2018-05-19

1) Fragestellung

Die Strukturen im Gesundheitswesen bleiben nicht ohne steuernde Funktion auf das Verhalten der Ärzte. Was ist von der Labor-Reform vom 1.4.2018 an Verhaltensänderungen zu erwarten? Wie ist der sogenannte "Wirtschaftlichkeits-Bonus" zu bewerten?

2) Methode

Die Methode der Laborreform vom 1.4.2018 besitzt zwar nach wie vor Ausnahme-Tatbestände mit einer erweiterten Diagnostik. Diese Erweiterung ist jedoch nicht mehr in die Hand des Arztes gelegt, sondern durch einen kleinen Katalog von einzeln genannten Leistungen abschließend begrenzt. Der überschreitende Rest muss in einem Budget von 1,80 Euro (für ein Quartal) aufgefangen werden. Überschreitungen werden dem erbringenden Arzt angelastet. Umgekehrt resultiert die ärztliche Absage an Laborleitungen in steigenden Bonuszahlungen.

3) Ergebnisse

  • Für Kinder sind 14 Laborwerte budgetfrei erlaubt, die im Einzelnen spezifiziert sind. 
  • Für Menschen mit Blutverdünnung 5 Laborwerte,
  • für Diabetiker 5 Laborwerte,
  • für Chemo-Therapie-Patienten 13 Laborwerte und Tumormarker.
  • nirgends sind Kontrollen von Vitaminspiegeln einbezogen.
  • Der häufigste krankhafte Laborwert (Vitamin-D-Mangel) wird ausgeblendet.

4) Folgerungen

  • Die Erkenntnisfähigkeit des Arztes wird vorzugsweise darauf beschränkt, die Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu überwachen.
  • Eine Erkennung von Krankheitsursachen, wie ein Mangel an Vitamin D wird zur Privatsache abgeschoben.
  • Schwer kranke Erwachsene oder Kinder haben keineswegs Sonderrechte, sondern werden in ihrem Leiden allein gelassen.
  • Der Bezug von Bonus-Zahlungen für Nichtstun ist zudem problematisch. Ist das schon eine illegale Vorteilsnahme?

Quellenangaben

Mehr:
https://www.vitaminDservice.de/node/2172
=
https://www.vitamindservice.de/faq/was-ändert-sich-mit-der-labor-reform-vom-142018
 




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