Kann die Vitamin-D-Therapie durch das Präventions-Gesetz (PrävG) finanziert werden?


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Ja,

es gibt ein Präventiosngesetz: PrävG

Nein,

es ist völlig untauglich für die Aufgabe, den Vitamin-D-Mangel in der deutschen Bevölkerung zu beeinflussen.

Es kam gegen Ende einer Veranstaltung über das PrävG zu großen Unmut unter den ärztlichen Kollegen.

Alle waren gekommen, um ggf. diese Mittel für Aufgaben der medizinischen Prävention abzurufen.

Tatsächlich wurden in der Vergangenheit 85% der Anträge abgelehnt:

Die Gründe der Ablehung eines Antrages:
  • Keine Genehmigung von Aufgaben, die Ärzte leisten könnten
  • Übersetzt:  Keine Laboruntersuchungen (Vitamin-D-Spiegel )
  • Keine Therapie bei Vitamin-D-Mangel
  • Kein B12 bei Schwangeren - nichts Ärztliches aus Prinzip!
Weitere, bürokratische Ablehnungsgründe:
  • fehlende Gruppendefinition
  • fehlende neu zu schaffende Arbeitsstelle
  • fehlende Validierung
Das würde genehmigt:
  • Nur Stadtteil-bezogene Gruppen z.B. „Kindergarten-Nord“ darf als Zielgruppe dienen, 
  • Vorträge über Gesundheit.
Auf Deutsch: ein Flächenbrand eines super-guten Angebotes muss unbedingt verhindert werden!
 

Kurzgefasst:

  • Ja, die Politik stellt  Millionen für die Prävention bereit. Ein perfektes Alibi.
  • Durch einen Etikettenschwindel darf aber keine echte medizinische Prävention damit finanziert werden.
  • „Nicht zu viel Essen, um nicht zu dick zu werden“ so etwas Triviales darf erzählt werden.
  • Es fehlt den Betreibern der medizinische Verstand vom Funktionieren des Menschen.
  • Auch unerledigte Aufgaben wie die Mängel der Vitaminversorgung werden als "ärztlich" definiert, um sie zu blockieren.
 Alle anwesenden Ärzte / Ärztinnen waren über diese Posse mit dem PrävG empört bis erheitert:
Medizinische Prävention im Sinne des Gesetzes kann nur das sein, was außerhalb (!) des ärztlichen Bereiches liegt!


 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praeventionsgesetz.html

 

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