Die Elektronische Patientenakte steht in der Kritik - soll ich hier Widerspruch einlegen?

Die Antwort

Folgender Leserbrief erreichte uns zum aktuellen Thema: elektronische Patientenakte

Lieber Dr. von Helden,
ich habe mich in den vergangen Wochen ausführlich mit dem Thema der elektronischen Patientenakte beschöftigt, sowohl mit den Vorteilen als auch mit der möglichen Nachteilen. Bestimmte Medienberichte verunsichern mich hier sehr, was die Sicherheitslücken betrifft, da es hierdurch einige Gefahren geben kann. 
Wie ist Ihre Meinung als Arzt zu der elektronischen Patientenakte , soll ich hier lieber widersprechen?
Herzliche Grüße sendet Stefanie 


Antwort: 
Liebe Stefanie, 

Die Einwände sind berechtigt und betreffen im wesentlichen Dinge, die von höherem Geheimhaltungswert sind. Die typischen Akten von normalen Bürgern mit ihren vielen Arztbesuchen sind für Hacker von geringerem Interesse. Es gibt dort kein Geld zu holen, es sei denn die Inhalte wären für Verkauf oder Erpressung tauglich. 

Die Frage beherrscht derzeit den ganzen Medizinbetrieb, denn Schwächen bei der Sicherheit wurden bereits nachgewiesen. Ich würde raten, nichts zu unternehmen und auch nicht zu widersprechen. Es wird derzeit eine leere Akte angelegt, also nur ein virtueller Aktenordner Dieser kann dann für verschiedene Zwecke als Postfach genutzt werden, Labordaten können hier am selben Tag abgerufen werden. Es ist sehr praktisch, auch wenn die Sache noch im Versuchsstadium läuft. All das kann Kriminelle kaum reizen.

Allerdings müssen sich Prominente davor schützen, dass geheimgehaltene Krankheiten hier in die Öffentlichkeit dringen. Da wir es bei den meisten aber weder mit einem prominenten Status, noch mit aufregenden, geheimen Krankheiten zu tun haben, können wir die Entwicklung erst einmal abwarten, ohne sonderlich einzugreifen.

Der Akte kann man jederzeit widersprechen und auch vom Widerspruch zurücktreten. Der Patient hat auch stets die Möglichkeit einzelne Dokumente zu löschen. So könnten brisante Befunde vor einem unbefugten Zugriff geschützt werden. Es ist im Prinzip eine Akte des Patienten.







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