- Im Jahre 2006, als die Vitamin-D-Therapie entdeckt wurde, kostete eine Packung Dekristol ® 20.000 mit 50 Kapseln nur 16 €
- Inzwischen ist der Preis auf rund 40 € angestiegen.
- Das ist mehr als das Doppelte, obwohl der Umsatz sich 10.000-fach gesteigert hat. Wo bleibt da der Mengenrabatt?
- Preiswerte Alternativen, wie beispielsweise Vitamin D 20.000 mit 120 Kapseln (z.B. von Firma Aportha) sind mit rund 16 € zu erhalten. Vitamin-D-Hitliste
- Was bedeutet das für die Kaufentscheidung?
Mit 5 Euro...
Viele Kassenpatienten schauen auf die gesparten Kosten von "40 Euro" und bemerken die 5 Euro Apothekengebühr nicht.
Privat heißt nicht gratis
Das Rezept vom Hausarzt ist auch für Privatpatienten mit fünf Euro Apothekengebühr belastet.
So wird in der Erstattung durch die private Krankenkasse ein Betrag von 5 Euro in Abzug gebracht. Daher ist die Erstattung immer unvollständig, also nicht 100 %.
Eine Beispiel-Rechnung:
Der Bedarf sei wegen eines besonders hohen Körpergewichtes auf sieben Kapseln pro Woche angesetzt. Berechnen wir den Bedarf für 50 Wochen, also fast ein ganzes Jahr.
Möglichkeit A
- Dekristol ® 20.000 auf Kassenrezept
- Es sind für 50 Wochen mit je sieben Kapseln, diese Anzahl bedeutet: 50 × 7 = 350 Kapseln
- Die Kasse bezahlt 7 x 40 = 280 Euro
- Sieben Packungen Dekristol ® mit einer Zuzahlung von 5 Euro: 7 x 5 = das bedeutet 35 € Zuzahlung
Möglichkeit B
- Nahrungsergänzungsmittel mit 20.000 Einheiten: 120 Kapseln zu 16 €
- Es müssen drei Packungen erworben werden,
- denn 3 x 120 = 360 Kapseln
- Die Kosten dafür belaufen sich auf 3 x 16 = 38 € Selbstkosten
Die "Verordnung auf Kassenrezept" prallt auf Hindernisse:
Es ist in das Sozialgesetzbuch 5 geschrieben, dass die Versorgung durch Kassenärzte das ausreichende Maß nicht überschreiten soll.
Eine Einstellung des Vitamin-D-Spiegels auf Urlaubsniveau oder auf einen tropischen Level kann man der Krankenkasse nicht anlasten.
Die therapeutischen Effekte wie Überwindung von Depressionen, Allergien, sowie Beeinflussung von Autoimmunerkrankungen und verbesserte Chancen in der Krebstherapie sind in vielen Fällen gezeigt worden, doch in diesem Sinne gibt es keine Zulassung des Vitamin D. Das müsste vom Hersteller beantragt werden, Studien müssten das beweisen.
Die Verordnung mit dem Ziel eines "Urlaubs-Levels" erfolgt also mit dieser Zielsetzung, ohne offiziell deklarierte Indikation. Das nennt man in der Fachsprache OFF LABEL USE und zieht Strafaktionen der Krankenkassen nach sich. Ein Kassenarzt, der ein Mittel außerhalb der deklarierten Indikation einsetzt, muss mit 100 % Rückforderung der Kasse rechnen. Das nennt man in der Fachsprache REGRESS.
Bei einer Kassen-Verordnung, die über eine Kapsel zu 20.000 pro Woche hinausgeht, hat man also ständige Diskussionen. Zudem ist man abhängig von einer Praxis.
Fazit: Der Klügere gibt nach:
- Warum sollte man die Verordnung auf Rezept mit Belastung des hausärztlichen Budgets beabsichtigen, wenn man auf es zum gleichen Preis problemlos bestellen kann?
- Die Vorstellung der "kostenlosen" oder "günstigeren" Versorgung durch die Praxis des Kassenarztes stellt sich für Kassen- und Privat-Patienten als Illusion heraus.
- Auch die Diskussion über die angemesse Dosierung fällt dann weg.
- Zudem kann man erkrankten Familienmitgliedern schnell aushelfen, ohne durch einen hohen Verbrauch auffällig zu werden.
Mehr:
Warum einige Ärzte sich dem Vitamin D verweigern:
www.vitaminDLeugner.de
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