ZITAT: Das Bundesministerium warnt vor Geschäftemachern mit Nahrungsergänzungsmitteln


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1. Die Warnung an alle Verbraucher:

Anfang Zitat BMEL (= Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/067-nahrungsmittelergaenzung.html



TEXT:

Bundesministerium warnt erneut vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben zu COVID-19

Weiterhin warnt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausdrücklich vor Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln, die suggerieren und damit werben, dass mit einer Einnahme ihrer Mittel einer Infektion mit COVID-19 (Coronavirus) vorgebeugt werden könne. Verbraucher würden durch solche Aussagen in die Irre geführt und getäuscht. Denn: 
  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. 
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie "schützt vor Viren" ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.
Bundesministerin Julia Klöckner: "Man spielt nicht mit der Angst der Menschen. Diese Geschäftemacher dürfen keinen Erfolg haben!"

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eine dem BMEL nachgeordnete Behörde, wird sich nun an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger "Corona-Nahrungsergänzungsmittel" zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten.

Die Kontrolle derartiger Angebote fällt in die Zuständigkeit der Länder, eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene ist nicht möglich.
 
Zitat Ende
Unter 4. findet sich eine Anerkennung dieser Positionen.

2. Eine neue Studie aus den USA

Original
https://www.grassrootshealth.net/blog/first-data-published-covid-19-severity-vitamin-d-levels/

Herausgegeben durch ein internationales Kommitee von Wissenschaftlern:
https://www.grassrootshealth.net/?post_projects=our-scientists

Display der Daten - deutsche Fassung:
Vollständiger Beitrag:
https://www.vitamindservice.de/coronaschutz

Definition Vitamin-D-Mangel: Vitamin-D-Spiegel unterhalb von 30 ng/ml


 

3. Behörden und der "Beweis" für einen Nutzen

Hier geht es um die Frage, wie wir im Alltag mit Risiken umgehen. Auch der Begriff "Beweis" kommt dabei zur Sprache.

fiktives Szenario:

Aufgabe: "Entscheiden Sie sich selbst für eine Fluglinie, die Sie durch die Berge bringen soll"
Info: Sie wissen, dass man aus Gründen der Sprit-Ersparnis gerne mal in einer geringen Höhen durch das Gebirge fliegt.
Es gibt 3 Flughöhen, die Sie buchen können:
  • 1500 m -
  • 2500 m -
  • 3500 m -

Es Ihnen überlassen, über Ihre eigene Sicherheit selbst nachzudenken.

Die Denksport-Aufgabe: Welche Fluggesellschaft würden Sie wählen?

Prüfen Sie jetzt die Aussage der Aufsichtsbehörde:
"Das Risiko für einen Absturz bei geringer Flughöhe ist lediglich assoziiiert, nicht ursächlich." 

  • Es könnte beispielsweise auch daran liegen, dass nicht die Flughöhe, sondern der Alkoholspiegel des Piloten sich ursächlich auswirkt.
  • Die Flughöhe wäre dann nur Indikator eines anderen Problems: "Betrunkene Piloten fliegen tief und verursachen Unfälle"
  • "Nüchterne Piloten fliegen hoch." Die Flughöhe wäre dann nur Indikator des Risikos. Eine Änderung wäre daher nutzlos:
  • Die Flughöhe auf 3000 m durch eine Vorschrift zu erzwingen hätte keinerlei Auswirkungen, weil die Ursache (Trunkenheit) bleibt.

Gegenposition eines "ängstlichen Passagiers":
Man könnte bis zu Klärung der Ursachen-Frage die Flughöhe 3000 einführen: allein, weil sie vorteilhaft erscheint, obwohl Beweise fehlen.
Das wäre pragmatisch und fürsorglich. 

Andererseits könnte die BEHÖRDE in der Diskussion um die "Flughöhe 3000" fordern:
  1. § "So lange keine wissenschaftlichen Beweise für den Zusammenhang zwischen Flughöhe und Abstürzen auf dem Tisch liegen, darf niemand den Vorteil einer Flughöhe 3000 erwähnen.
  2. § Es gibt derzeit keinen vollständigen Beweis für den Nutzen.
  3. § Wer dem Werbeverbot zuwider handelt, wird über die Verbraucherzentrale abgemahnt.
  4. § bei Wiederholung mit einigen Tausend Euro bestraft.
  5. § Es handelt sich beim Angebot "Flughöhe 3000" nämlich um eine arglistige und aggressive Täuschung der Verbraucher.
  6. § Mit der Androhung von Schäden soll der Interessent zum Kaufabschluss bewegt werden.
  7. § Der Geschäftemacherei mit der Angst muss das Handwerk gelegt werden.
  8. § Abstürze sind bis auf Weiteres ein ungeklärtes Schicksal. Sie haben mit der Flughöhe nichts zu tun."
Ende des Gedanken-Experimentes. 
Beim Vitamin-D-Spiegel wählt jeder seine Flughöhe selbst!


4. Würdigung der obigen Aussagen des Ministeriums: 5 x JA

Ja:
Weder eine Impfung noch ein Nahrungsergänzungsmittel schützt "vor einer Infektion mit Viren", weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft.
(Auch eine Impfung verhindert niemals die "Infektionen mit Viren", lediglich der Ausbruch einer Krankheit kann verhindert werden.) 

Ja:
Die Formulierung "schützt vor Viren" ist genau genommen auch durch eine Impfung nicht erreichbar..
(Es geht auch bei einer Impfung nicht um den Schutz vor Viren, sondern immer um den Schutz vor Krankheiten.)

Ja:
Perfekte "wissenschaftliche Beweise" für zukünftige Ereignisse sind prinzipiell nicht möglich - stets gibt es nur "unterschiedlich hohe" statistische Wahrscheinlichkeiten.
(Auch etwas extrem Unwahrscheinliches kann eintreten, nur eben seltener. Einen Schutz vor Krankheit  kann man nur mit einer Wahrscheinlichkeit beschreiben: "Die Erfolgsrate der Impfung war 95 %.")

Ja,
"Man spielt nicht mit der Angst der Menschen." 

Exkurs
Beispiele der psychologischen Angstverstärkung:
Das RKI gab heute (02.05.2020) bekannt: In der Summe waren es "6575 Tote"
  • Menschen haben umso mehr Angst, je länger sie sich schutzlos fühlen: "Wochen, Monate, Jahre."
  • Menschen haben umso mehr Angst, je stärker die Ungewissheit ist: "Wir können nur warten und hoffen!"
  • Menschen haben umso mehr Angst, je größer die Gefahr ist: " In der Summe waren es...!"
  • Menschen haben umso mehr Angst, je öfter man Ihnen die tödliche Gefahr vor Augen führt: "Die aktuellen Zahlen...!"
Gegenbeispiele der psychologischen Angstreduktion:
  • Hilfe zur Selbsthilfe reduziert Ängste.
  • Natürliche, leicht zugängliche Optionen sollten gesucht und empfohlen werden.
  • Die Natur hat ein eigenes Konzept
  • "Das können SIe tun!" hilft. 
Ja,
"Geschäftemacher dürfen keinen Erfolg haben!"
Damit ist doch nicht etwa das Geschäft mit der weltweiten Impfung von Milliarden Menschen gemeint?
Die Empfehlung, seinen Vitamin-D-Spiegel durch cremfreies Sonnenbaden zu verbessern wäre demgegenüber mit Null Euro Umsatz verbunden.


Positionierung des Institut VitaminDelta:

Ja zur freiheitlich demokratischen Grundordnung:
Ausreichende Ernährung ist ein Menschenrecht, das durch das Grundgesetz abgesichert ist. 

Keine Verharmlosung des Coronavirus:
www.virus-video.de demonstriert ganz im Gegenteil die Gefahren des Coronavirus mit einem medizinischen Vortrag.

Ja zur RECHTSSTAATLICHKEIT:
Halten SIe alle Gesetze und Verordnungen ein, wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat!

Konsens aller Wissenschaftler über den Vitamin-D-Mangel:
Ein Vitamin-D-Mangel sollte umgehend beseitigt werden. Es gibt keinen Grund einen Mangel zu belassen.

Vitamin-D-Spiegel oberhalb von 30 ng/ml: 
Für eine weitere Steigerung gibt es derzeit (02.05.2020) keine gesicherten Daten in punkto Nutzen gegenüber Coronaviren und COVID-19 -Krankheit.

Vitamin-D-Mangel:
Dieses Thema ist seit 2009 Kernkompetenz des Institut VitaminDelta. Unabhängig von der Pandemie wurde schon immer eine Normalisierung empfohlen. Wir sind Teil des Netzwerkes https://www.grassrootshealth.net



Keine Heilsversprechen:
Niemals wurde im Zusammenhang mit Vitamin D ein Heilsversprechen gegeben. Das wird es auch in Zukunft nicht geben, denn dazu ist die Biologie des Menschen mit über 1 Milliarde Zellen zu komplex.

Kein Verkauf von Vitamin D:
Das Institut VitaminDelta stellt Informationen zur Verfügung. Ein Verkauf von Vitamin D oder anderen Nahrungsergänzungsmitteln gab es nicht und wird es auch nicht geben. Die Verbraucherberatung erhebt geringe Gebühren zur Zwecke der Kostenbeteiligung. Durch symbolische Beträge wird zudem die Vertragsstruktur der Beratung abgebildet. Die Unabhängigkeit der Beratung ist gegeben. Es gibt kein Sponsoring durch Dritte. Die Gründung des Instituts ist die logische Folge einer medizinischen Entdeckung: www.vitaminDEffekt.de

Sonstige Gesundheitsdefizite:
Das Insitut Vitamindelta konzentriert sich aus Gründen der Klarheit auf seine Kernkompetenz: Vitamin-D-Mangel. Keineswegs ist ausgeschlossen, dass andere Faktoren wie Vitamin C, Vitamin A, Zink und sonstige Faktoren defizitär sein können und somit zum Gesundheitsdefizit beitragen können. 

Pflicht gemäß Ärztlicher Berufsordnung §1
Alle Ärzte sind verpflichtet, sich für die Gesundheit der Bevölkerung einzusetzen:  www.vitaminD1.de

Beteiligung an der demokratischen Willensbildung:
Neue Gesetzesvorhaben dürfen kritisiert werden. Auch der jüngste (deutsche) Vorstoß zur EU-weiten Regulierung des Nährstoffgehalts in Nahrungsergänzungsmitteln darf von jedermann kritisiert werden.
 

2 x demokratische Mitwirkung durch Online Abstimmung auf www.VitaminDService.de

Sagen Sie Ihre Meinung zum Vorstoß von Frau Ministerin Julia Klöckner (CDU)
www.VitaminDService.de/julia

Äußern Sie sich über den möglicherweise einzigen Politiker, der weiß, was es mit Vitamin D auf sich hat:
Prof Dr. Karl Lauterbach (SPD):
www.VitaminDService.de/Prof

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