Zahlt die Gesundheitskasse für den vitaminDservice ?


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Zahlt die Kasse für die Beratung zum Vitamin D ?

Die Rechnungen vom www.vitaminDservice.de enthalten unten auf der PDF diesen Hinweis:

Zitat:

2) Ausdrucken für die Krankenkasse: Als Antrag auf Erstattung durch die Krankenkasse.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich angehalten, präventive Zwecke zu fördern.
Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB 5) § 20 Prävention und Selbsthilfe


Frage: Hätte ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg?

Antwort VitaminDservice: Nein, weil man es bürokratisch blockiert: "Fehlende Zertifizierung"!

Wenn eine spezielle Maßnahme der Kasse gefällt, dann können Skikurse, Sporttveranstaltungen und PR-Events aller Art aus diesem Topf der "Prävention" finanziert werden. Wenn jedoch die Rolle der Krankenkasse als Universalhelfer in den Schatten gerät, greift man zur Keule der "fehlenden Zertifizierung".

Frage: Warum erzeugt der VitaminDservice dann hier diese Erwartungshaltung?

Antwort: Weil Fehl-Entscheidungen über Leben und Tod öffentlich gemacht werden müssen!

Jeder kann hier selber die Erfahrungen machen, dass Prävention bei den Krankenkassen lediglich ein Thema für Sonntagsreden ist. Kommt eine tatsächliche Möglichkeit zur effektiven Prävention, wird sie als störend empfunden. Mit der landesweiten Sicherstellung der Versorgung mit Vitamin D könnten jährlich mindestens 18 000 Leben gerettet werden (1). Auch die Zahl der behindert geborenen Kinder würde zurückgehen (2).

Eine solche Aktion würde allerdings bestehende finanzielle Ströme gefährden. Wenn die Menschen aus eigener Kraft, ohne die "Fürsorge der Krankenkassen" gesund bleiben könnten, wäre das ein Kompetenzverlust. Derzeit muß kein einziger Direktor der Krankenkassen Not leiden.

Der Hintergrund:

Ein Gremium unter Führung von Prof. Jörg Spitz hat versucht, eine Zertifizierung für eine Prävention mit Vitamin D zu erreichen. Zahlreiche namhafte Professoren haben ihn dabei unterstützt. Dieses Projekt hätte nach seiner Genehmigung die millionenfachen Schadensfälle durch Vitamin-D-Mangel deutlich gemacht. Hier wird klar, warum die genehmigenden Instanzen daran kein Interesse hatten. 

Alle, die sich ernsthaft mit Prävention befassen, sehen daher ein Organisationsverschulden seitens der Krankenkassen. Es hätte ja aus Initiative der Krankenkasse einmal das Thema aufgegriffen werden können, das mittlerweile viele kennen. 

Menschen, die voll Vertrauen bei "ihrer Krankenkasse" auf den Nutzen von Vitamin D hinweisen, werden abgewiesen. Es wird entgegen den Belegen für einen großen Nutzen (3) (4) behauptet, man habe keine "wissenschaftlichen Nachweis" für den Nutzen. Die öffentlichen Medien tun ein Übriges, um den Status Quo des landesweiten Vitamin-D-Mangels zu erhalten (www.vitaminDmobbing.de).

Die Trotzkraft:

Der Passus bleibt weiter auf der Rechnung, weil das Thema allgegenwärtig ist. Sicherlich wird das zu enttäuschenden Anfragen bei der Krankenkasse führen. Jedoch ist diese "Ent-Täuschung" auch das Ende einer Täuschung.

Manche "Gesundheitskasse" muss sich fragen lassen, warum sie von Gesundheit nur im Bereich der Werbung Interesse haben. Warum endet die Gesundheitskasse genau dort, wo Menschen in ihrem Menschenrecht auf Vitamin-Versorgung unterstützt werden könnten? Während also der Paasus auf der Rechnung eine berechtigte Leistung beantragt, müsste der Titel "Gesundheitskasse" aberkannt werden. Eine Primärprävention,( Bewahrung der Gesundheit), findet dort wo sie effektiv wäre nicht statt.

Verfehlt ist daher nicht der Antrag auf Erstattung von 10 Euro, sondern die Selbstdarstellung als "Gesundheitskasse".

Die angeblichen Ziele:

Im SGB V - §20 findet sich diese Zielsetzung (Auszug):
  1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln,
  2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen,
  3. Tabakkonsum reduzieren
  4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung
  5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken,
  6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln,
  7. gesund älter werden und...
(Zitat Ende) (3)

All diese Ziele könnten eine angemessene Versorgung mit Vitamin D verbessern. Keine Argumentation kann die derzeitige Lage entschuldigen, dass beim Vitamin D nicht einmal die Mindestversorgung mit 20 oder 30 ng/ml für alle Menschen eingehalten wird. Ärzte haben keine  "Munition gegen diesen Feind" - Laborbudget und Arzneimittel-Zulassung unterdrücken die lebensrettende Kraft des Vitamin D (2). 

Ärzte, die begonnen haben gegen diesen Feind zu kämpfen haben zwar große Erfolge, erleben aber einen wirtschaftlichen Schaden. Das Gesundheitssystem benötigt den chronisch Kranken, der regelmäßig wiederkommt. (5)

Hingegen sind Rituale zur "Cholesterin-Senkung" bei völlig Gesunden das derzeitige Geschäftsmodell, dass durch keine wissenschaftliche Untersuchung gestützt wird. Dennoch gibt es hier keinerlei Probleme mit der Bezahlung von Diagnostik und Therapie. Hier gibt es offenbar die nötigen Umsätze im Milliardenbereich, die mit einem Drehtür-Lobbyismus die Finzanströme eröffnen. Eine Manipulation der Grenzwerte lassen die große Teile der Bevölkerung zu Unrecht als Therapiebedürftig erscheinen. Hier findet keineswegs eine Behandlung statt, die durch Effizienz-Studien abgesichert wäre. Oft wird sogar bei hohen HDL von mehr als 80 mg% eine Absenkung des "hohen Gesamt-Chlosterins" begonnen. 

Es gibt einen einfachen Ausweg:

Mit einem Beitrag von (Prepaid, flatrate, kein Abo) von 10 Euro im Jahr verwalten sie ihr VitaminDKonto selbst. (www.vitaminDkonto.de)

Fazit:

Nicht der Antrag auf Erstattung der Jahresgebühr von 10 Euro aus dem Topf der Prävention ist verfehlt, sondern die mit dem Zwangsgeld der Versicherten betriebene PR-Kampagne zur Selbstdarstellung als "Gesundheitskasse".

In Frankreich, England und Österreich, in keinem Land der EU wird nur ein einziger Euro dafür ausgegeben, dass gesetzliche Krankenkassen in einen Wettbewerb treten, um sich gegenseitig die jungen, lukrativen Mitglieder abzujagen. Dazu kommen die Lock-Angebote für die Bedürfnisse junger Menschen, die zusätzliche Verschwendung in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Sollen wir demnächst in Deutschland auch 10 Rentenversicherungen und 10 Arbeitsämter haben, die sich mit TV-Werbung darum bemühen, kostengünstige Mitglieder anzuwerben und die übrigen loszuwerden? 
 

Quellen:

(1) 
Dies ist die wissenschaftliche Quelle für die nachgewiesene signifikante Verknüpfung von Mortalität und Vitamin-D-Spiegel in Deutschland:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/?term=21572875
Autoren: Zittermann A, von Helden R, Grant W, Kipshoven C, Ringe JD. 
Titel: An estimate of the survival benefit of improving vitamin D status in the adult german population.
freier Zugang: Dermatoendocrinol. 2009 Nov;1(6):300-6. doi: 10.4161/derm.1.6.10970. PubMed PMID:21572875 PubMed Central PMCID: PMC3092570
Download: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3092570/

(2)
www.vitaminDservice.de/tatort

(3)
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/20.html

(4)
www.vitaminDwiki.de

(5)
www.vitaminDservice.de/schattenfreund

(6)
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/?term=Vitamin+D
 
Keywords:
Prävention, Präventionsgesetz, Kostenerstattung, Antrag, Vitamin D-Therapie

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